AGB2021-04-01T20:10:24+02:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsverhältnisse zwischen der obeda-transteam GmbH und dem auftraggebenden Unternehmen anzuwenden. Sie ersetzen, sofern nicht ausdrücklich von der obeda-transteam GmbH schriftlich genehmigt, alle Verkaufs- und Lieferbedingungen, auf die sich der Auftraggeber bezieht, die er vorbringt oder auf die er sich stützt. Sie gelten auch für die zukünftigen Aufträge, immer jeweils in der neuesten Fassung.

§ 2 – Angebote, Vertragsabschlüsse

  1. Alle von obeda-transteam GmbH unterbreitete Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.
  2. Die obeda-transteam GmbH kann ihre angegebenen Preise oder Lieferbedingungen widerrufen, falls sie vor Abgabe des Angebots keine Möglichkeit hatte, den gesamten zu übersetzenden Text zu sehen oder den Auftragsumfang abzuschätzen. Die mündliche oder schriftliche Annahme des von obeda-transteam GmbH gemachten Angebots durch den Auftraggeber oder, falls die obeda-transteam GmbH kein Angebot gemacht hat, die schriftliche Bestätigung der Auftragserteilung durch die obeda-transteam GmbH begründen einen Vertrag.
  3. Bei der Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Liefertermin, Fachgebiet und Verwendungszweck des Text-Contents, besondere Terminologiewünsche, sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform anzugeben. Sollen die Texte suchmaschinenoptimiert werden, müssen die relevanten Keywörter vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Optional kann die obeda-transteam GmbH im Auftrag des Kunden auch entsprechende Keywordrecherchen durchführen.
  4. Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern der obeda-transteam GmbH sind erst nach schriftlicher Bestätigung einer der Geschäftsführer rechtsverbindlich.
  5. Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung von (SEO-)Übersetzungen erforderlich sind, sind der obeda-transteam GmbH vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann die obeda-transteam GmbH weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern. Der Auftraggeber ist verpflichtet der obeda-transteam GmbH alle notwendigen Unterlagen, Daten und Mediendateien in einem gebräuchlichen Format zur Verfügung zu stellen.
  6. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

§ 3 – Änderung und Annullierung von Aufträgen

  1. Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluß wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist die obeda-transteam GmbH berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Arbeiten.
  2. Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist die obeda-transteam GmbH berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Arbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis (§ 7 Pkt. 9) zu fordern. Die obeda-transteam GmbH stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Arbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.
  3. Sollte die obeda-transteam GmbH für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann sie dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Arbeiten 50% des angegebenen Preises in Rechnung stellen.

§ 4 – Ausführung von Aufträgen

  1. Die obeda-transteam GmbH verpflichtet sich, die Aufträge nach besten Kräften und im Hinblick auf den vom Auftraggeber spezifizierten Zweck unter Einbringung von hinreichendem Fachwissen auszuführen, gemäß den geltenden Regeln.
  2. Der Auftraggeber kommt dem etwaigen Verlangen der obeda-transteam GmbH nach inhaltlichen Erläuterungen über den zu erstellenden bzw. zu optimierenden Conten so weit wie möglich nach. Der Versand entsprechender Unterlagen, Daten und Dateien erfolgt immer auf Gefahr des Auftraggebers.

§ 5 – Geheimhaltung

  1. Die obeda-transteam GmbH behandelt alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen vertraulich und verpflichtet seine Mitarbeiter ebenso zur Geheimhaltung.
  2. Vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung ist die obeda-transteam GmbH unbeschadet ihrer Geheimhaltungspflicht und der ordnungsgemäßen Auftragsausführung berechtigt, Dritte zu beauftragen und den Auftrag, insgesamt oder teilweise, auszuführen zu lassen.

§ 6 – Lieferfrist- und -datum

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Liefertermine unverbindlich. Die obeda-transteam GmbH ist berechtigt vor diesem Termin zu liefern. Die obeda-transteam GmbH unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte sie feststellen, dass sie einen Liefertermin nicht einhalten kann.
  2. Kann die obeda-transteam GmbH einen bestimmten schriftlich vereinbarten Liefertermin aus anderen als sich ihrer Kontrolle entziehenden Gründen (Höhere Gewalt) nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist die obeda-transteam GmbH jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.
  3. Zeitpunkt der Lieferung ist der des Versands der Daten per E-Mail, Post, Kurier bzw. entsprechender Links per E-Mail, die den Download über Internet (z. B. via FTP-Server) ermöglicht.

§ 7 – Zahlungsbedingungen

  1. Der Zahlungsanspruch der obeda-transteam GmbH wird fällig, je nach den von der obeda-transteam GmbH erstellten Leistungen. Die Fälligkeit bestimmt sich nach dem Produktionsumfang und wird noch vor Produktionsbeginn schriftlich zeitlich festgelegt. Die obeda-transtem GmbH ist jedenfalls berechtigt Abschlagszahlungen nach billigem Ermessen fällig zu stellen.
  2. Das Honorar ist grundsätzlich in EURO zu zahlen, soweit die Rechnung nicht auf eine andere Währung lautet.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
  4. Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, oder innerhalb eines anderen, von obeda-transteam GmbH schriftlich angegeben Zeitraums, ohne jeden Abzug oder jede Aufrechnung zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Auftraggeber unverzüglich und ohne Mahnung in Verzug und verpflichtet, zusätzlich zum Rechnungsbetrag ab dem Verzugszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung den jeweiligen Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit die obeda-transteam GmbH einen weiteren Schaden nachweisen kann, ist dieser Verzugsschaden auszugleichen.
  5. Die bei Nutzung GEMA-pflichtigen Audiocontents bzw. lizenzpflichtigen Mediencontents fälligen Gebühren werden ausnahmslos vom Auftraggeber d. h. vom Kunden übernommen und vorverauslagt. (Nähere Infos hierzu z. B. unter www.gema.de).
  6. Der Auftraggeber versichert, Inhaber aller notwendigen (Nutzungs-) Rechte zu sein. Im Falle der Verletzung der Zusicherung (leichte Fahrlässigkeit genügt), stellt der Auftraggeber die obeda-transeam GmbH von sämtlichen (Schadens-) Ersatzansprüchen gleich welcher Art frei. (siehe auch § 9 Pkt. 8 und Pkt. 9, § 11)
  7. Die Lieferungen der obeda-transteam GmbH stehen bis zur vollständigen Zahlung unter einfachem Eigentumsvorbehalt.
  8. Ein Storno des Vertrags seitens des Auftraggebers muss schriftlich erfolgen. Nach Produktionsbeginn, d. h. nach Erstellung von individuell angefertigten Entwürfen, Konzepten, Skizzen, Skripten oder Texten werden die entstandenen Kosten zur sofortigen Zahlung fällig. Weiter Schadenersatzansprüche belieben hiervon unberührt.
  9. Die obeda-transteam GmbH ist berechtigt Auslagen für Material gesondert in Rechnung zu stellen. Arbeitsaufwand, der über das vertragliche Projekt hinausgeht wird mit € 80,00 / Zeitstunde zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer gesondert in Rechung gestellt.

§ 8 – Reklamationen und Streitigkeiten

  1. Der Auftraggeber hat, etwaige Reklamationen über das gelieferte Produkt der obeda-transteam GmbH unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des jeweiligen Produkts bzw. Produktteils schriftlich anzuzeigen. Die Mängel müssen nachvollziehbar und konkret dargelegt sein. Nach Ablauf von 2 Wochen nach Erhalt der Produkte bzw. Produktteile gilt die Arbeit der obeda-transteam GmbH als abgenommen.
  2. Sollte der Auftraggeber die Richtigkeit bestimmter Passagen der von der obeda-transteam GmbH ausgelieferten Übersetzung in Frage stellen und die obeda-transteam GmbH um eine Stellungnahme dazu bitten und sollte die obeda-transteam GmbH anschließend in der Lage sein, nachzuweisen, dass die betreffenden Passagen nicht falsch übersetzt wurden, ist die obeda-transteam GmbH berechtigt, dem Auftraggeber die zusätzlich aufgewendete Zeit für die Bearbeitung der Anfrage und alle damit verbundenen anderen Auslagen in Rechnung zu stellen.
  3. Wird innerhalb der in Absatz 8.1 genannten Frist keine Reklamation vorgebracht, gilt das Produkt als vollständig angenommen, und die obeda-transteam GmbH entspricht Reklamationen nur dann, wenn sie diese für angemessen erachtet. Änderungen eines beliebigen Teils des übersetzten oder bearbeiteten Textes durch die obeda-transteam GmbH, auf Grund des Verlangens des Auftraggebers stellen kein Eingeständnis einer fehlerhaften Leistung durch die obeda-transteam GmbH dar.
  4. Bei einer begründeten Reklamation wird der obeda-transteam GmbH eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder zum Ersatz des Produkts eingeräumt. Kann man bei vernünftiger Betrachtungsweise davon ausgehen, dass die obeda-transteam GmbH die verlangte Nachbesserung oder den Ersatz nicht leisten kann, hat die obeda-transteam GmbH die Möglichkeit, dem Auftraggeber einen Preisnachlass zu gewähren.
  5. Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht.

§ 9 – Haftung: Schadloshaltung

  1. obeda-transteam GmbH haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von der obeda-transteam GmbH liegen. Die obeda-transteam GmbH haftet insoweit nicht für verzögerte Lieferungen, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Zur höheren Gewalt in diesem Sinne zählt auch der Ausfall des externen oder internen Transport- oder Kommunikationsnetzes. Das vereinbarte Lieferdatum verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend.
  2. Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet die obeda-transteam GmbH nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von der obeda-transteam GmbH verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von der obeda-transteam GmbH arglistig verschwiegen wurde.
  3. Etwaige Mehrdeutigkeit, Fehlerhaftigkeit, Unvollständigkeit oder sonstige vom Auftraggeber zu verantwortende Mängel eines zu übersetzenden Textes entbindet die obeda-transteam GmbH von jeglicher Haftung.
  4. Die obeda-transteam GmbH haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. Die obeda-transteam GmbH haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln, den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder durch etwaige Computerviren in den von der obeda-transteam GmbH gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden.
  5. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von der obeda-transteam GmbH auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die obeda-transteam GmbH haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie Folgeschäden, Gewinnausfall oder Schäden auf Grund von Verzögerungen.
  6. Im Fall eines Schadens, der auf grober Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen der obeda-transteam GmbH beruht, ist die Haftung der obeda-transteam GmbH auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  7. Soweit es das anwendbare Recht zulässt, ist die Haftung des Auftragnehmers wie folgt beschränkt:
    – Die obeda-transteam GmbH haftet für Schäden, nach den obigen Regelungen, maximal in Höhe des Auftragswerts.
    – Folgeschäden, Produktionsausfall oder Vermögensschäden können von der obeda-transteam GmbH nicht übernommen werden.
    Ansonsten gelten die bei Vertragschluss gültigen gesetzlichen Regelungen.
  8. Der Auftraggeber sichert der obeda-transteam GmbH die Schadloshaltung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede Haftung der obeda-transteam GmbH auf Grund dieses Absatzes aus.
  9. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, die obeda-transteam GmbH gegen sämtliche Ansprüche Dritter auf Grund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags schadlos zu halten.

§ 10 – Auflösung

  1. Die obeda-transteam GmbH ist, ohne gegenüber dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu sein, berechtigt, den Vertrag insgesamt oder teilweise zu kündigen oder seine Erfüllung aufzuschieben, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sowie bei wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Insolvenz des Auftraggebers oder bei wichtigen Grund. Die obeda-transteam GmbH ist in diesen Fällen ferner dazu berechtigt, den Auftraggeber zur unverzüglichen Zahlung aufzufordern. Die obeda-transteam GmbH muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
  2. Kann die obeda-transteam GmbH ihre Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist sie berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Solche Umstände beinhalten u.a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von Internet-Providern oder andere Ereignisse wie höherer Gewalt.
  3. Sollte die obeda-transteam GmbH auf Grund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten und Kosten verpflichtet.

§ 11 – Urheber- und Nutzungsrecht

  1. Der Auftraggeber stellt die obeda-transteam GmbH frei von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter, die an die obeda-transteam GmbH gestellt werden könnten. Dabei handelt es sich insbesondere um seitens des Auftraggebers für die Medienproduktion zur Verfügung gestellten Materialien wie Filmclips, Grafiken, Photos, Musik, Audiodateien u. a.. Der Auftraggeber muss die vollen Rechte an den verwendeten Materialien besitzen. Bei Verletzung der Rechte Dritter wird die obeda-transteam GmbH durch den Auftraggeber freigestellt.
  2. Der Auftrageber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien in wettbewerbs-, marken- und namensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden sind. Die obeda-transteam GmbH trifft insoweit keine Überprüfungspflicht. Der Auftraggeber garantiert Inhaber sämtlicher notwendigen Rechte der zur Verfügung gestellten Materialen zu sein.
  3. Sämtliche durch obeda-transteam GmbH generierten Vorschläge, Ideen, Konzepte, Skizzen, Modelle, Ton- , Bild- und Videoaufzeichnungen, Präsentationen, Layouts, Skripte, Texte, Materialien und Vergleichbares sind geistiges Eigentum der obeda-transteam GmbH. Sowohl bei Auftragserteilung als auch bei Nichtauftragserteilung dürfen diese durch obeda-transteam GmbH produzierten Materialien, Konzepte, Vorschläge, Ideen etc. ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben und/oder weiterverwendet werden.
  4. Die obeda-transteam GmbH ist Lizenzgeber der von ihr erstellten Produktionen; Lizenznehmer (d. h. Auftraggeber bzw. Kunden) besitzen nur entsprechende Nutzungsrechte an den von ihnen in Auftrag gegebenen Produktionen.
  5. Die obeda-transteam GmbH ist alleinige Urheberin der im Auftrag eines Vertragspartners erstellten Ton-, Bild- und Videoproduktion(en), womit Änderungen, Weiterverarbeitungen, Reproduktionen. Distributionen jeglicher Art dürfen ohne schriftliche Zustimmung nur durch die obeda-transteam GmbH selbst durchgeführt werden.
  6. Die von obeda-transteam GmbH erstellten Bild-, Ton-, Animations- und Videoproduktionen dürfen nicht weiterlizensiert werden.
  7. Die von obeda-transteam GmbH erstellten Bild-, Ton-, Animations- und Videoproduktionen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung verändert werden.
  8. Die von obeda-transteam GmbH im Kundenauftrag erstellten Ton,- Bild-, Animations- und Videoproduktionen dürfen von der obeda-transteam GmbH für Eigenwerbung / Kundenakquisition und PR-Massnahmen wie Pressetexte und News verwendet und auf den Unternehmenswebseiten der obeda-transteam GmbH veröffentlicht werden.
  9. Das von der obeda-transteam GmbH im Rahmen eines Auftrags ausgelieferte Dateiformat (Video, Animation, 3D-Objekte, Ton, Bild etc.) entspricht dem Format, das in dem vom Kunden schriftlich abgenommenen Angebot aufgeführt wird. Es handelt sich grundsätzlich um das *.mp4- bzw. *.mov-Videoformat. Ein kundenseitiger Anspruch auf die Lieferung zusätzlicher Formate besteht nicht.
  10. Der Aufraggeber erhält uneingeschränkte Rechte zur Internet-Nutzung des fertigen Videofilms auf Firmenwebseiten und Videoportalen, eine Weiterlizenzierung sowie Nutzung (auch auszugsweise) in anderen Videoproduktionen jedoch nur nach schriftlicher Genehmigung der obeda-transteam GmbH.

§ 12 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz der obeda-transteam GmbH. Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der obeda-transteam GmbH.

§ 13 – Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig ist oder wird, bleiben alle anderen Bestimmungen des Vertrages in Kraft. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung in wirksamer Weise verwirklicht.
  2. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Genehmigung durch einen der Geschäftsführer der obeda-transteam GmbH. Sie müssen als solche bezeichnet werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Vorschrift.
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